Statuten


Art. 1 Name und Sitz

Unter dem Namen Urig Sachseln besteht ein Verein mit Sitz und Gerichtsstand der Gesetzgebung Obwalden. Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ‚Steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung.


Art. 1.1

Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.


Art. 1.2

Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ‚Steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung.


Art. 2 Aufgaben und Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung, der Aus- und Weiterbildung zwischen den Generationen, Förderung des Miteinander von alten und jungen Menschen, Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme zu den alten Menschen und Hilfe an diese, den kulturellen Austausch sowie die Pflege unserer Kultur, die Tradierung mündlichen Wissens (z.B. Lieder, Handwerk, Gartenpflege, Küche, usw.).


Art. 2.1

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.


Art 2.2

Mittel des Vereins dürfen nur für die in den Statuten angegebenen Zwecke verwendet

werden.


Art. 2.3

Es darf kein Mitglied begünstigt werden.


Art. 2.4

Ehrenamtlich tätige Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Ausgaben sowie eine Aufwandsentschädigung.


Art. 2.5

Eine Änderung des Art. 1 und / oder Art. 2 hat die sofortige Auflösung des Vereins zur Folge.


Art. 3 Mitgliedschaft

Der Verein Urig Sachseln setzt sich zusammen aus:


a) Mittelbaren Mitgliedern

b) Unmittelbaren Mitgliedern

c) Ehrenmitgliedern

d) Mitgliedern


Aufnahme und Ausschluss der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand unter Kenntnisgabe an die Generalversammlung. Als stimm- und wahlfähig gelten alle mittelbaren Mitglieder.


Art. 4 Organe

Die Organe des Vereins setzen sich zusammen aus:

a) Generalversammlung

b) Vereinsvorstand

c) Rechnungsrevisoren


Art. 8 Generalversammlung

Die Generalversammlung wird einmal jährlich durch den Vorstand einberufen. Eine

ausserordentliche Generalversammlung kann vom Vorstand oder mindestens ⅕ der mittelbaren Mitglieder einberufen werden.


Die Geschäfte der Generalversammlung sind:


a) Wahl des Vorstandes auf zwei Jahre

b) Wahl der Rechnungsrevisoren auf drei Jahre

c) Genehmigung von Rechnung, Budget und Jahresbericht

d) Festsetzung der Jahresbeiträge für Mitglieder


Art. 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:


a) Präsident

b) Vizepräsident

c) Aktuar

d) Kassier


Die Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes sind insbesondere:


a) Einberufung der Generalversammlung

b) Besorgung der laufenden Geschäfte

c) Aufnahme von Mitgliedern


Art. 7 Rechnungsrevisoren

Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus zwei Mitgliedern. Sie prüft alljährlich die Rechnung und erstattet der Generalversammlung schriftlich

einen Bericht und Antrag.


Art. 8 Finanzen

Die Einnahmen des Vereins Urig Sachseln setzen sich zusammen aus den Mitgliederbeiträgen sowie Beiträgen von Gönnern und Sponsoren. Die Jahresbeiträge der Mitglieder werden von der Generalversammlung festgelegt. Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet nur dessen Vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.


Art. 9 Auflösung

Eine Auflösung des Vereins kann durch ¾ der anwesenden mittelbaren Mitglieder an einer GV beschlossen werden. Ein allfälliges Vereinsvermögen ist an eine ebenfalls steuerbefreite Institution, mit Sitz in der Schweiz und mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zu vergüten.


Art. 10 Austritt

Der freiwillige Austritt auf das nächste Kalenderjahr erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes bis spätestens 31.01 des laufenden Kalenderjahres.


Art. 11 Allgemeine Bestimmungen

Die Statuten treten nach ihrer Genehmigung durch die Gründungsversammlung sofort in Kraft.